Die Satzung enthält 13 Abschnitte bzw. Paragraphen wie folgt:
1.1 Der Verein trägt den Namen „Imam Sadjad Kulturzentrum e.V."
1.2 Der Sitz des Vereins ist Frankfurt am Main.
1.3 Der Verein wurde im Jahr 1998 gegründet und ist unter der Register-Nr. VR 11778 im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen.
Dem Verein liegt die islamisch-schiitische Glaubensrichtung zugrunde. Er wendet sich an alle Muslime und Interessierten. Der Verein bekennt sich zur religiösen Toleranz und Weltoffenheit.
3.1 Der Verein handelt eigenständig und unabhängig und verfolgt seine Ziele im Rahmen der geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
3.2 Der Verein unterhält Kontakte zu anderen rechtmäßigen und demokratischen Vereinen, Institutionen und Menschenrechtsorganisationen im In- und Ausland.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt lediglich gemeinnützige Zwecke und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Der Verein will sich kulturellen und religiösen Aktivitäten widmen und das kulturelle und religiöse Leben fördern.
Der Verein bezweckt,
5.1 den sozialen, kulturellen und religiösen Anliegen vor allem der in Deutschland lebenden Afghanen Rechnung zu tragen,
5.2 den hier lebenden persischsprechenden Kindern und Jugendlichen ihre Muttersprache, Farsi, zu vermitteln,
5.3 sich für die Rechte der Menschen einzusetzen,
5.4 den Bau einer eigenen Moschee, soweit keine rechtlichen und ordnungsrelevanten Hindernisse bestehen.
6.1 durch die Durchführung von kulturellen und religiösen Veranstaltungen,
6.2 durch die Errichtung von Bildungs- und Sprachangeboten,
6.3 durch die Zusammenarbeit mit karitativen Verbänden und Menschenrechtsorganisationen.
Die Mitgliedschaft im Verein kann jede natürliche und juristische Person beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme in den Verein. Im Falle der Annahme der Mitgliedschaft ist ein monatlicher Mitgliedsbeitrag an den Verein zu entrichten.
Alle volljährigen und in der Bundesrepublik ansässigen Personen können gemäß den Bestimmungen des § 7 der Satzung die Mitgliedschaft des Vereins erwerben.
9.1 Die Mitgliedschaft erlischt in folgenden Fällen:
9.2 Für den Entzug der Mitgliedschaft ist die Zustimmung der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich.
9.3 Einem Mitglied wird die Mitgliedschaft entzogen, wenn ihm ein grober Verstoß gegen die Satzung des Vereins nachgewiesen wird.
Die Mitglieder bekennen sich zu den Grundsätzen und Zielen des Vereins. Sie verpflichten sich, zu deren Verwirklichung und Umsetzung beizutragen und das Vereinsleben aktiv und nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Alle Mitglieder sind zur Zahlung des monatlichen Mitgliedsbeitrags verpflichtet.
11.1 Die Mitgliederversammlung
11.1.1 Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern.
11.1.2 Die Mitgliederversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium des Vereins.
11.1.3 Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
11.1.4 Die Mitglieder werden vom Vorstand schriftlich mit Angabe der Tagesordnung zwei Wochen vorher eingeladen.
11.1.5 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte (50+1) der ordentlichen Mitglieder anwesend sind.
11.1.6 Die außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf Antrag von 10% der Mitglieder einberufen werden. Der Vorstand ruft umgehend nach Erhalt des Antrags die Mitgliederversammlung ein.
11.1.7 Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Vorstands und die Mitglieder des Beirats.
11.1.8 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen. Das Protokoll der Sitzung ist vom Vorsitzenden oder Schriftführer zu unterzeichnen.
11.2 Der Vorstand
11.2.1 Der Vorstand besteht aus folgenden sieben Personen; dem/r Vorsitzenden, dem/r stellvertretenden Vorsitzenden, zuständig für kulturelle Angelegenheiten, dem/r stellvertretenden Vorsitzenden, zuständig für Jugendarbeit, dem/r stellvertretenden Vorsitzenden für Frauenarbeit, dem/r Schatzmeister, zuständig für Finanzen, dem/r Schriftführer/in, dem/r Beauftragten für die Hausordnung.
11.2.2 Die Mitglieder des Vorstands werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
11.2.3 Die Vorstandsmitglieder können sich zweimal infolge zur Wahl stellen.
11.2.4 Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
11.2.5 Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. In seiner Abwesenheit vertreten ihn zwei andere Vorstandsmitglieder gemeinsam.
11.2.6 Mit der Unterschrift des Vorsitzenden und der Kassenwart werden die Bankgeschäfte erledigt.
11.2.7 Die Arbeit des Vorstands ist ehrenamtlich und unentgeltlich. Durch den Verein bedingte Reisekosten können jedoch erstattet werden.
11.2.8 Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds rückt der Kandidat nach, der die meisten Stimmen in der Mitgliederversammlung erhalten hat.
11.3 Der Beirat
11.3.1 Der Vereinsbeirat besteht aus 15 Mitgliedern.
11.3.2 Die Beiratsmitglieder werden für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
11.3.3 Der Vereinsbeirat beobachtet die Arbeit des Vorstands.
11.3.4 Der Vereinsbeirat kann nach Bedarf eine außerordentliche Mitgliederversammlung beantragen.
12.1 Der Verein wird durch Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie durch die Einnahmen aus der eigenen Liegenschaft finanziert.
12.2 Die Liegenschaft besteht aus einem Objekt in der Orber Straße 49-51, 60386 Frankfurt am Main, auf dem der Verein seinen Sitz hat.
12.3 Der Mitgliedsbeitrag wird vom Vorstand festgelegt und von der Mitgliederversammlung genehmigt.
12.4 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
13.1 Die Mitgliederversammlung kann den Verein aus Gründen, die die Fortsetzung einer zweckmäßigen Arbeit unmöglich machen, durch Mehrheitsbeschluss auflösen.
13.2 Für die Auflösung des Vereins sind 80% der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
13.3 Bei Auflösung des Vereins wird das vorhandene Vermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten an eine anerkannte Organisation, die die gleichen Ziele und den gleichen Standpunkt vertritt, übertragen.
13.4 Im Falle einer Auflösung soll den Beschlüssen der Mitgliederversammlung Folge geleistet werden. Der Vorstand ist demnach berechtigt, die Liquidation vorschriftsmäßig vorzunehmen.